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Gestaltungsberatung

Steuerliche Gestaltung unternehmerischer Entscheidungen

Unternehmerische Entscheidungen von erheblicher Tragweite — der Erwerb einer Betriebsimmobilie, die Aufnahme oder das Ausscheiden eines Gesellschafters, der Zukauf eines Wettbewerbers, die Übertragung auf die nachfolgende Generation — entfalten steuerliche Wirkungen über Jahre. Sie folgen keinem Standardmuster und lassen sich im Nachhinein nur begrenzt korrigieren.

Grundsätze

Jeder Empfehlung liegt eine Berechnung zugrunde

Sie erhalten die Belastung im Ist-Zustand, die Belastung nach Umsetzung, die einmaligen Kosten sowie den Zeitpunkt, ab dem sich die Maßnahme wirtschaftlich trägt.

Keine Empfehlung ohne wirtschaftlichen Vorteil

Ergibt die Berechnung keinen Vorteil, sprechen wir keine Empfehlung aus — auch dann nicht, wenn die Umsetzung für uns das größere Mandat wäre.

Vertretbar gegenüber der Finanzverwaltung

Wir setzen Gestaltungen um, deren Behandlung wir nach geltendem Rechtsstand vertreten können. Bei Vorhaben von erheblichem Gewicht klären wir vorab über eine verbindliche Auskunft.

Beratungsfelder

Fünf Felder der Gestaltungsberatung

Zu jedem Feld nennen wir die Ausgangslagen, in denen es einschlägig wird, sowie die Leistungen, die wir dafür erbringen.

01

Struktur und Umwandlung

Typische Ausgangslagen

Die Rechtsform stammt aus einer Phase, in der das Unternehmen eine andere Größenordnung hatte. Es besteht persönliche Haftung für inzwischen erhebliche Risiken. Thesaurierte Gewinne unterliegen der vollen Belastung. Betriebsgrundstücke werden in derselben Gesellschaft gehalten wie das operative Geschäft.

Leistungen

Holding- und Konzernstrukturen: Ausschüttungen der operativen Gesellschaft an die Holding sind nach § 8b KStG weitgehend steuerbefreit, sodass Mittel für Reinvestitionen effizienter zur Verfügung stehen. Umwandlungen und Formwechsel: Verschmelzung, Spaltung, Einbringung und Rechtsformwechsel, häufig zu Buchwerten möglich, sofern die Voraussetzungen des Umwandlungssteuerrechts vorliegen und die Sperrfristen eingehalten werden. Betriebsaufspaltung: Von wirtschaftlicher Bedeutung ist nicht die Entstehung, sondern die ungewollte Beendigung. Immobilienstrukturierung einschließlich Prüfung der erweiterten Gewerbesteuerkürzung.

02

Unternehmensnachfolge

Typische Ausgangslagen

Der Übergabezeitpunkt liegt im absehbaren Zeitraum, eine strukturierte Planung hat bislang nicht stattgefunden.

Leistungen

Beurteilung der Übertragungsfähigkeit, vorweggenommene Erbfolge, Nießbrauchs- und Versorgungsmodelle, Inanspruchnahme der Betriebsvermögensbegünstigung, Überwachung von Behaltensfristen und Lohnsummenentwicklung, Gleichstellung nicht eintretender Abkömmlinge sowie Abstimmung mit Notariat und Rechtsberatung.

03

Transaktionen

Typische Ausgangslagen

Ein Wettbewerber steht zur Übernahme an. Ein Erwerbsinteressent ist an das Unternehmen herangetreten. Ein Gesellschafter beabsichtigt den Ausstieg. Ein Transaktionsprozess läuft bereits und soll unabhängig beurteilt werden.

Leistungen

Steuerliche Käuferprüfung mit strukturierter Prüfung verdeckter Gewinnausschüttungen, offener Prüfungszeiträume und Haftungsrisiken. Kaufpreisstrukturierung, Kaufpreisallokation und gewinnabhängige Kaufpreisbestandteile. Veräußerungsvorbereitung — gehören Grundstücke zum Unternehmen, bestimmt die Grunderwerbsteuer mit ihren Anteilsgrenzen und Zehnjahresfristen die Struktur regelmäßig stärker als die Ertragsteuer. Gesellschafterwechsel und Auseinandersetzung.

04

Außenprüfung und Rechtssicherheit

Typische Ausgangslagen

Eine Prüfungsanordnung liegt vor. Oder ein Vorhaben soll umgesetzt werden, dessen steuerliche Behandlung vorab verbindlich geklärt werden soll.

Leistungen

Begleitung von Außenprüfungen von der Vorbereitung bis zur Schlussbesprechung. Verbindliche Auskunft: gebührenpflichtig nach Gegenstandswert, Bindungswirkung setzt vollständige Sachverhaltsdarstellung voraus, gemessen am Risiko bei größeren Vorhaben regelmäßig wirtschaftlich. Steuerliche Gutachten, auch zur Vorlage gegenüber Kreditinstituten oder Mitgesellschaftern. Vertretung im Einspruchsverfahren.

05

Grenzüberschreitende Sachverhalte

Typische Ausgangslagen

Grenzüberschreitende Lieferungs- oder Leistungsbeziehungen, Beschäftigung von Personal im Ausland, Gründung ausländischer Tochtergesellschaften oder die beabsichtigte Verlegung des Wohnsitzes.

Leistungen

Wegzugsbesteuerung: Prüfung vor jedem Wegzug und vor jeder unentgeltlichen Übertragung von Anteilen auf im Ausland ansässige Personen. Seit der ATAD-Umsetzung besteht keine dauerhafte zinslose Stundung mehr, sondern eine Ratenzahlungsmöglichkeit gegen Sicherheitsleistung. Ausländische Betriebsstätten und Tochtergesellschaften, Verrechnungspreise, Dokumentationspflichten sowie die Begleitung ausländischer Gesellschaften bei Aufnahme der Tätigkeit in Deutschland.

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