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Mandatsübernahme

Der Wechsel der steuerlichen Betreuung

Mandatsverhältnisse im Mittelstand bestehen häufig über Jahrzehnte. Ein Wechsel wirft daher regelmäßig Fragen zum organisatorischen Aufwand, zum Verbleib der historischen Daten und zur Fortführung der laufenden Verpflichtungen auf. Der Übergang folgt einem festen Verfahren; der überwiegende Teil des Aufwands liegt bei uns.

Typische Anlässe

Das Unternehmen ist über seine Struktur hinausgewachsen

Zusätzliche Standorte, Immobilienbestände oder ein erweiterter Gesellschafterkreis bei unveränderter Rechtsform aus der Gründungsphase.

Der Generationenübergang rückt näher

Eine strukturierte Auseinandersetzung mit der Nachfolge hat bislang nicht stattgefunden — oder die bisherige Kanzlei steht selbst vor einem Übergang.

Ein Vorhaben mit erheblichen steuerlichen Folgen steht an

Unternehmenskauf oder -verkauf, größere Investition, Umstrukturierung, eine angeordnete Außenprüfung oder der Wegfall der internen Buchhaltungskapazität.

Ablauf

Der Ablauf der Mandatsübernahme

Von der Entscheidung bis zur vollständigen Übernahme vergehen regelmäßig vier bis sechs Wochen. Ihr eigener Zeitaufwand beschränkt sich im Wesentlichen auf die Vollmachtserteilung und ein Übergabegespräch.

I

Vorgespräch und Prüfung

In einem telefonischen Vorgespräch von zehn bis fünfzehn Minuten erfassen wir Ihre Unternehmensstruktur, Ihre Größenordnung und den Umfang der zu übernehmenden Tätigkeiten. Entsprechen die Parameter beiderseitig, folgt ein ausführliches Kennenlerngespräch. Für diese Gespräche berechnen wir kein Honorar; eine steuerliche Beratung im Einzelfall ist damit noch nicht verbunden.

II

Mandatsbeendigung und Unterlagenanforderung

Nach Erteilung der Vollmacht übernehmen wir die fristgerechte Kündigung des bestehenden Mandatsverhältnisses sowie die Anforderung der Unterlagen. Die Kommunikation mit der bisherigen Kanzlei führen wir auf Wunsch vollständig und in rein sachlicher Form.

III

Datenübernahme

Buchhaltungsdaten, Anlagenverzeichnis, Lohndaten und Vorjahresbestände übernehmen wir über die DATEV-Bestandsübertragung. Bei Mitwirkung der abgebenden Kanzlei ist dieser Schritt regelmäßig innerhalb von zwei bis drei Wochen abgeschlossen. Erfolgt keine Mitwirkung, übernehmen wir die Daten über Standardexporte.

IV

Durchsicht der offenen Veranlagungszeiträume

Vor Aufnahme der laufenden Tätigkeit sehen wir die noch änderbaren Veranlagungszeiträume durch — auf Abschreibungswahlrechte, abweichend beurteilbare Sachverhalte sowie offene Anträge und Rechtsbehelfsmöglichkeiten. Nach Abschluss der Durchsicht erhalten Sie eine Einschätzung, ob und in welchem Umfang eine Korrektur in Betracht kommt.

Zum Zurückbehaltungsrecht

Bei offenen Honorarforderungen kann die bisherige Kanzlei Unterlagen unter Umständen zurückbehalten; ein Zurückbehaltungsrecht besteht jedoch nicht, soweit die Vorenthaltung nach den Umständen unangemessen wäre (§ 66 Abs. 3 StBerG). Dieser Punkt verzögert Mandatsübernahmen am häufigsten und wird von uns vorab geklärt.

Abgrenzung

Wir kalkulieren nach Betreuungsumfang. Steht die Honorarhöhe für Sie im Vordergrund, gibt es Kanzleien mit einer anderen Kostenstruktur, die Ihrem Anliegen besser entsprechen.

Häufige Fragen

Was Unternehmen vor einem Wechsel wissen wollen

Der Jahreswechsel bietet die klarste Zäsur, da die Zuständigkeiten eindeutig getrennt sind. Ein unterjähriger Wechsel ist jederzeit möglich. Wird bis zur Fertigstellung des Jahresabschlusses gewartet, sind die Gestaltungsmöglichkeiten für das betreffende Jahr bereits ausgeschöpft.

Mandatsanfrage

Erst reden, dann entscheiden

Ein Beraterwechsel ist eine unternehmerische Entscheidung von einiger Tragweite. Das telefonische Vorgespräch dient ausschließlich der Klärung, ob Kanzleiprofil und Anforderungen zueinander passen.

Mandatsanfrage stellen+49 15568 653198

Ihre Anfrage behandeln wir vertraulich, auch wenn eine Zusammenarbeit nicht zustande kommt.